Projektbeschreibung

Motivation

Der deutsche Zivilschutz wird immer dann benötigt, wenn ein kriegerischer Angriff auf die Zivilbevölkerung vorliegt oder die Bundesländer aufgrund einer grenzüberschreitenden Katastrophenlage weitere Unterstützung benötigen und anfordern. Zivilschutzlagen sind dabei immer geprägt durch eine Vielzahl von Verletzten Personen, auch als Massenanfall von Verletzten (MANV) bekannt. Deren Versorgung bedarf einer erhöhten Anzahl an materiellen wie auch personellen Ressourcen, die jedoch insbesondere durch den zunehmenden Ärztemangel nicht immer ausreichend vor Ort verfügbar sind. Telemedizin ermöglicht es Einsatzkräfte vor Ort mit Telemedizinern entfernt des Schadensgebietes zu verbinden, welche die Diagnosefindung unterstützen und die Behandlung bis hin zur Delegation ärztlicher Maßnahmen, wie die Medikamentengabe anleiten. Auch eine Beratung und Unterstützung der Ärzte vor Ort ist über die Telemedizin möglich.

Ziele und Vorgehen

Angriffe auf die Zivilbevölkerung und damit Zivilschutzlagen zeichnen sich häufig durch Explosionen und/oder dem Einsatz von Gefahrstoffen aus. Als Folge sind daher primär thermisch-traumatische Verletzungen und Symptomatiken ausgelöst durch die biologischen, chemischen oder radioaktiv-nuklearen Gefahrstoffe zu erwarten. Dem Schutz der Einsatzkräfte wird in diesem Fall durch CBRN-Schutzkleidung Rechnung getragen, die zeitgleich jedoch besondere Anforderungen an die Technik für die Telemedizin stellt. Im Projekt TeleSAN werden unterschiedliche Möglichkeiten erarbeitet, Telemedizin in die Katastrophenmedizin zu integrieren und anhand diesen die Machbarkeit der Telemedizin im Zivilschutz zu überprüfen. Dazu werden drei mobile und teilstationäre Systeme für den Einsatz in der Medizinischen Task Force (MTF) des Bundes für den Zivilschutz entwickelt.

Innovation und Perspektiven

Die technischen Systeme werden es ermöglichen, sowohl im Schwarzbereich in CBRN-Schutzkleidung wie auch im Weißbereich Telemedizin einsetzen zu können, um so die fehlenden ärztlichen Ressourcen vor Ort ausgleichen zu können und somit die Patientenversorgung zu verbessern.

Das Szenario

Über die verfügbare Technik wird im Zivilschutzfall eine Audio- und Videoverbindung zwischen einer Einsatzkraft und einem Telemediziner hergestellt. Nach einer kurzen Übermittlung der wichtigsten Informationen, übernimmt der Arzt federführend die Diagnose des Patienten und leitet die Einsatzkraft darin an, notwendige diagnostische Schritte stellvertretend durchzuführen. In den Behandlungsstellen stehen zusätzliche technische Komponenten zur Verfügung, die eine direkte Übertragung von Vitalparametern ermöglichen. Außerhalb der Behandlungsstellen sind die Einsatzkräfte zur Erhebung dieser Daten verantwortlich. Nach der Diagnosefindung wird eine angepasste Behandlung durchgeführt. Hierbei leitet der Arzt ebenfalls die Einsatzkraft an und kann dabei auch invasive und ärztliche Maßnahmen delegieren, wie das Legen eines intravenösen Zugangs oder die Verabreichung von Medikamenten. Die Maßnahmen orientieren sich an sogenannten SOP’s (Standard Operation Procedure), die für den Zivilschutzfall erarbeitet wurden und müssen an den Ausbildungsstand der Einsatzkräfte angepasst sein. Ärztliche Maßnahmen sind somit nicht nur durch die Mediziner vor Ort sondern auch durch die Telemediziner möglich und eine bessere Patientenversorgung wird erwartet.

Projektablauf

Das Projekt TeleSAN ist im Mai 2020 gestartet und wurde bis einschließlich September 2023 verlängert. In dieser Bearbeitungszeit wurde die Technik entwickelt und unterschiedliche Studien zur Machbarkeit durchgeführt. Anhand dieser Studienergebnisse wird die Machbarkeit der Telemedizin in einer Machbarkeitsempfehlung bewertet.

Das Konsortium

 

Assoziierte Partner

 

Kontaktieren Sie uns!





    Projekt Koordination


    Uniklinik RWTH Aachen
    Klinik für Anästhesiologie
    Acute Care Innovation Hub
    Pauwelsstraße 30
    52074 Aachen

    info@telesan.de

    https://www.ukaachen.de/


    Impressum

    Datenschutz

     

    Unsere Mission
    Das Projekt bezieht sich auf die BBK-Bekanntmachung Nr. 03/2019 „Optimierte katastrophenmedizinische Verletztenversorgung in Zivilverteidigungslagen durch den Einsatz von Telemedizin – eine Machbarkeitsstudie“ vom 08.04.2019.
    Gefördert von